Kowarik - Rat und Tat

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Aktualitätszone:

Urlaub verjährt nicht

September 2023 / Bisher war die Rechtslage in Österreich so, dass nicht konsumierter Urlaub von Dienstnehmern am Ende von 2 Jahren nach Ende des eigentlichen Urlaubsjahres verjährte.

Das wurde durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Ende 06/23 nun geändert: der Urlaub verjährt nicht, wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer nicht ausdrücklich und nachweislich zum Verbrauch aufgefordert hat und ihn über die drohende Verjährung aufgeklärt hat.

Bitte also unbedingt Dienstnehmer, die Urlaub ansparen, zum Verbrauch desselben anregen und nicht zu viel Urlaub zusammenkommen lassen!!

Energiekostenpauschale kann beantragt werden

September 2023 / Das Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer (Umsatz 2022 zwischen 10.000 und 400.000) kann seit 08.08. und bis 30.11.2023 beantragt werden.

Freie Berufe und verschiedene andere Branchen werden nicht gefördert, näheres unter www.energiekostenpauschale.at.

Der Antrag muss über das Portal www.usp.gv.at gestellt werden, man braucht dazu eine Handysignatur oder ID Austria; daneben muss man seine ÖNACE Kennzahl (Einordnung bei der Statistik Austria) und seinen Umsatz 2022 kennen.

Der Antrag selbst ist ganz einfach, man sieht auch gleich, wieviel Pauschale man bekommen wird. Man muss u.a. auch bestätigen, dass man in den letzten 3 Jahren De-minimis-Beilhilfen von maximal 200.000 erhalten hat. Wer sich da nicht sicher ist, kann das eigene Unternehmen unter „Transparenzportal“ im Internet suchen und die erhaltenen Förderungen dort abrufen.

Neue Selbständige bekommen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Energiekostenzuschuss, dieser wird automatisch von der SVS als Beitragsgutschrift in Höhe von € 410 im 4.VJ 2023 berücksichtigt (kein Antrag erforderlich, Details gerne bei uns erfragen)

Investitionsfreibetrag für ökologisch sinnvolle Investitionen

September 2023 / Mit Wirksamkeit 1.1.2023 wurde im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform der Investitionsfreibetrag (IFB) als Anreiz für Investitionen ins steuerliche Anlagevermögen wiederbelebt.

Für ökologisch sinnvolle Anschaffungen kommt der IFB in Höhe von 15 % zur Anwendung, für klassische Investitionen beträgt der IFB 10 %. Im Mai wurde nun die Verordnung veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, für welche Investitionen der erhöhte IFB anwendbar ist – bitte sprechen Sie sich mit uns ab, wenn Sie Investitionen mit einer Umweltkomponente planen.